Feldhilfe: (2024) Betrag Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Betrag Gib die Höhe der Aufwendungen an. Steuerlich abzugsfähig sind insbesondere: Schuldzinsen für Grundschulddarlehen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften Schuldzinsen für Bauspardarlehen Schuldzinsen für Arbeitgeberdarlehen Schuldzinsen für Verwandtendarlehen oder für öffentliche Darlehen; Erbbauzinsen Zwischenfinanzierungszinsen der Bank, wenn Du bereits vor Auszahlung des Darlehens Geld brauchst Schuldzinsen für einen Auffüllungskredit oder die Vorfinanzierung eines angesparten Bausparvertrages Bereitstellungszinsen Zinsen, die Du als Ersteigerer eines Gebäudes bis zur Entrichtung des Bargebots zahlen musst Verzugszinsen für eine nicht fristgerecht gezahlte Baurate.