Als Datum der Anschaffung zählt der Zeitpunkt, zu dem rechtlich Besitz, Nutzen und Lasten auf dich übergegangen sind. Als Anschaffungsdatum gibst du folglich den Zeitpunkt an, zu dem das Objekt an dich übergeben wurde und du dieses auch nutzen konntest. Das Anschaffungsdatum ist somit nicht unbedingt mit dem Zeitpunkt der Bezahlung identisch.
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