Gib bitte stets das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid an (früher: Einheitswert-Aktenzeichen).
Das Aktenzeichen findest du z. B. auf deinem Grundsteuermessbescheid oder Grundsteuerbescheid. In den meisten Grundsteuerbescheiden ist es unter "Aktenzeichen der Bewertungsstelle" vermerkt.
Falls du kein Aktenzeichen für deine Immobilie hast, kannst du das zuständige Finanzamt kontaktieren, um diese Information zu erfragen. Sollte das Aktenzeichen (noch) nicht existieren, kannst du das Feld leer lassen oder "000EAZ000NEU" eintragen. Bitte achte darauf, dass alle anderen erforderlichen Informationen korrekt und vollständig angegeben sind.
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