Wähle "ja", wenn du 2024 regelmäßige Unterhaltszahlungen von deinem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhalten hast und dieser die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting mit deiner Zustimmung über die Anlage U).
Die Unterhaltszahlungen sind nur dann steuerpflichtig für dich, wenn:
die Zahlungen von deinem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner stammen,
du dem sogenannten Realsplitting zugestimmt hast (über die Anlage U) und
dein Ex-Partner die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt.
In diesem Fall musst du die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern.
Beispiel: Du erhältst 2024 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von deiner geschiedenen Ehefrau. Du hast der steuerlichen Berücksichtigung über Anlage U zugestimmt.
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