Gib hier bitte an, ob dein Kind in 2024 in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet war.
Sollte dein Kind im Jahr 2024 in deinem Haushalt gemeldet sein, kannst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen. Das Finanzamt akzeptiert die Haushaltszugehörigkeit ohne zusätzliche Nachweise. Der Entlastungsbetrag wird gewährt, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Auswärtige Unterbringung: Das Kind wird auch dann deinem Haushalt zugerechnet, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn du mit deinem Kind selbst z. B. bei den Eltern oder Großeltern lebst.
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