Du kannst hier angeben, zu welchem Prozentsatz du den Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten zwischen den Eltern aufteilen willst.
Wenn du für dein Kind Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag hast, steht dir grundsätzlich auch der halbe Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten (50%) zu.
Du kannst dich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Höchstbetrags für die Kinderbetreuungskosten einigen.
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