Du kannst gegenüber dem Anbieter Deines Altersvorsorgevertrags (Riester-Vertrag) erklären, dass Du keine steuerliche Berücksichtigung Deiner Beiträge wünschst und damit auf den Sonderausgabenabzug verzichtest.
Wenn Du eine solche Verzichtserklärung abgegeben hast, wähle hier "ja" aus.
Hinweis: Ein Verzicht auf den Sonderausgabenabzug kommt nur in Betracht, wenn Du bewusst keine steuerliche Förderung (z. B. Steuerermäßigung oder Zulagen) für diesen Vertrag nutzen möchtest. Beachte:
Ohne staatliche Förderung wird die spätere Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert – und nicht in voller Höhe.
Dieser Verzicht kann sinnvoll sein, wenn Du z. B. erwartest, im Alter nur geringe Einkünfte zu haben und eine volle Besteuerung vermeiden möchtest.
Prüfe vor einer Verzichtserklärung gegenüber Deinem Anbieter unbedingt die steuerlichen Folgen und ob sich der Verzicht für Deine persönliche Situation lohnt. Eine nachträgliche Rücknahme ist nicht möglich.
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