Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Die Zuschüsse hast du bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfasst.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.
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