Feldhilfe: (2024) Gewerkschafts- und Kammerbeiträge Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Gewerkschafts- und Kammerbeiträge Hat dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Gewerkschafts- oder Kammerbeiträge ausgewiesen, gib diese bitte hier an. Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten unter dem Punkt "Berufsverbände" berücksichtigt.