Hast du steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt erhalten, gib die Höhe der Einnahmen an. Beträge bis zu 840 Euro jährlich sind nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei.
Hinweis: Wenn du Beträge über 840 Euro angibst, wird die Differenz automatisch als "Arbeitslohn ohne Steuerabzug" in deine Steuererklärung übernommen.
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