Gib hier die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Hierunter fallen alle Aufwendungen für Dienstleister, die von deiner Hausverwaltung beauftragt wurden, z. B.
Reinigungsfirmen (Treppen- und Gebäudereinigung)
Gartenpflege und -gestaltung durch einen Gartenbetrieb
Dienstleister für die Durchführung des Winterdienstes
Hausmeisterservice durch eine externe Firma
Du kannst den auf deine Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
Die Höhe des Betrages entnimmst du entweder deiner Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware