Gib hier an, ob du die Auswärtstätigkeit mit deinem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt hast.
Wichtig: Wenn du die Fahrten mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichen Sammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt hast, dürfen keine Fahrtkosten geltend gemacht werden.
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