Gib hier eine Bezeichnung für die erhaltenen Kapitalerträge an, z.B. den Namen der
Bank,
Lebensversicherungsgesellschaft,
Rentenversicherungsgesellschaft,
Personenvereinigung,
Körperschaft,
Finanzverwaltung (bei Steuererstattungszinsen),
welche die Steuerbescheinigung ausgestellt oder die Kapitalerträge ausgezahlt hat.
Seit 2017 musst du keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mehr mit deiner Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. du musst auf Anforderung des Finanzamts die Steuerbescheinigung nachreichen können.
Lediglich wenn du Verluste geltend machen willst oder aber Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.
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