Hier sind die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs einzutragen.
Ausgleichsleistungen erhältst du von deinem geschiedenen Ehegatten, soweit dieser die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs mit deiner Zustimmung als Sonderausgaben (Zustimmung auf der Anlage U) abziehen kann.
Ausgleichsleistungen, die aufgrund eines Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs gezahlt wurden, sind hier ebenfalls einzutragen. Der Vertrag muss notariell beurkundet sein.
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