Gib hier die Höhe der erhaltenen Rentenzahlungen an.
Dabei handelt es sich um den ungekürzten Jahresbruttorentenbetrag, d.h. den Rentenbetrag vor Abzug und vor Hinzurechnung der Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Dieser Betrag ist daher in der Regel nicht der ausgezahlte Rentenbetrag.
Erfasse hier nur Zahlungen, die du im Steuerjahr 2022 erhalten hast.
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