Wähle bitte aus, wie das Grundstück von 2020 bis 2022 genutzt wurde.
Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: In diesem Fall ist der aus einem Verkauf erzielte Gewinn grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Deine bisher gemachten Eingaben werden in diesem Fall nicht in Deine Steuererklärung übernommen.
Nutzung nicht zu eigenen Wohnzwecken: Der Veräußerungsgewinn ist in diesem Fall vollständig steuerpflichtig.
Nutzung teilweise zu eigenen Wohnzwecken: Hast Du die Immobilie teilweise selbstgenutzt, bleibt der Teil des Veräußerungsgewinns steuerfrei, der auf den selbst genutzten Anteil entfällt. Die Einkünfte werden im Verhältnis zur Nutzung der Fläche (in Quadratmetern) aufgeteilt. Maßgeblich ist dabei die Nutzung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren.
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