Wähle Ja, wenn du Bestattungskosten geltend machen willst. Hierunter fallen insbesondere:
Überführungskosten
Rechnungen des Beerdigungsinstituts
Kosten für Sarg, Urne, Einäscherung und Seebestattung
Gebühren für Sterbeurkunde, Totenschein
Kosten für Todesanzeigen
Kosten für Pfarrer, Küster, Organist, Trauerredner, Sargträger
Kosten für Grabstein, Grabmal und Inschrift
Die Kosten einer Beerdigung kannst du nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn du die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen musst oder dich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahst und der Nachlass nicht ausreicht
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