Gib hier nur Gehaltsbestandteile an, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen Arbeitsleistung gewährt wurden.
Das können u.a. folgende Gehaltsbestandteile sein:
Reisekosten,
Überstundenvergütungen,
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,
Auslandszulagen,
projektbezogene Erfolgsprämien.
Der Arbeitgeber hat in der Regel eine Aufteilung der Aufwendungen bereits in der Lohnabrechnung vorgenommen und den steuerfreien Arbeitslohn auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Das Finanzamt kann im Rahmen der Steuererklärung eine Überprüfung der Aufteilung vornehmen.
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