Je nach Auswahl werden dir verschiedene Zeilen der Anlage KAP zur Eingabe deiner Daten angezeigt.
Auswahl:
Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots
Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung
Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen
Sonstige Steuerbescheinigung
Seit 2017 musst du keine Steuerbescheinigung für inländische Kapitalerträge mehr mit deiner Steuererklärung einreichen. Allerdings gilt seit 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht, d.h. du musst auf Anforderung des Finanzamts die Steuerbescheinigung nachreichen können.
Lediglich wenn du Verluste geltend machen willst oder aber Steuern auf bestimmte Erträge angerechnet werden sollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.
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