Gib hier die im Jahr 2022 gezahlten Versicherungsbeiträge zur Pflegeversicherung an (z.B. bei Rentnern und freiwillig versicherten Selbstzahlern).
Erfasse hier keine Beträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 26 - "Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung" - enthalten sind.
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