Der Familienstand hat Auswirkungen auf die Steuerveranlagung und damit auf die Steuerberechnung, die je nach dem nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.
Wähle "ledig", wenn du am 31.12.2022 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet warst.
Wähle "verheiratet", wenn du am 31.12.2022 verheiratet warst und von deinem Ehepartner nicht dauernd getrennt gelebt hast.
Wähle "gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft", wenn du am 31.12.2022 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hast und von deinem Partner nicht getrennt gelebt hast.
Wähle "geschieden", wenn deine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2023 aufgelöst wurde.
Wähle "dauernd getrennt lebend", wenn du am 31.12.2022 bereits auf Dauer von dem Ehepartner getrennt gelebt hast, aber immer noch verheiratet warst.
Wähle "verwitwet", wenn du am 31.12.2022 Witwe/r warst und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hast.
Wähle "verwitwet nach Trennung", wenn du am 31.12.2022 Witwe/r warst, aber bereits vom Ehepartner getrennt gelebt hast.
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