Gib hier die Höhe der entstandenen Bestattungskosten an.
Beachte bitte, dass nur der Teil Deiner Kosten sich steuermindernd auswirkt, der die zumutbare Belastung übersteigt.
Die Kosten einer Beerdigung kannst Du nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Du die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen musstest oder Dich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahst und der Nachlass nicht ausreicht.
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