Wenn in den Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung Beiträge enthalten sind, für die ein Anspruch auf Krankengeld besteht, gib die Summe der enthaltenen Beiträge hier an.
Wenn sich aus den Beiträgen ein Anspruch auf Krankengeld ableiten lässt, muss der Abzugsbetrag in der späteren Berechnung der Unterhaltsaufwendungen um 4 % gekürzt werden.
Hinweis: Wenn du keine Bescheinigung der Versicherung hast, solltest du diese anfordern. Nur so kannst du die jeweiligen Beitragsanteile korrekt aufteilen. Sind in dem Tarif nur Leistungen enthalten, die eine Basisabsicherung sicherstellen, ist eine Aufteilung nicht erforderlich. Eine Eingabe ist dann hier nicht notwendig.
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