Wenn du mit deinem Gewerbebetrieb steuerfreie Sanierungserträge erzielt hast, wähle "ja" aus.
Sanierungserträge nach § 3a EStG sind (steuerfreie) Betriebseinnahmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Die Sanierungserträge müssen entsprechend auch in der Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) als steuerfreie Betriebseinnahmen erklärt werden. Begünstigt sind neben einem Ertrag aus der Sanierung eines Unternehmens insbesondere auch die Schuldenbefreiung.
Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.
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