Hier kannst du wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen erfassen.
Erfasse hier nur wiederkehrende Bezüge, die voll steuerpflichtig sind.
Leibrenten sind im Dialog "Renteneinkünfte" zu erfassen.
Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, sie unterliegen dem sogenannten "Realsplitting".
Unterliegen die Einkünfte dem sogenannten Teileinkünfteverfahren, kannst du dies durch Anklicken der Box in der letzten Spalte (TEV = Teileinkünfteverfahren) angeben. Beim Teileinkünfteverfahren werden die Einkünfte in einen steuerfreien (40%) und einen steuerpflichtigen (60%) Anteil aufgeteilt. Das Gleiche gilt für die Werbungskosten.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware