Du kannst hier angeben, in welchem Verhältnis der Behinderten- bzw. Hinterbliebenen-Pauschbetrag zwischen den Eltern aufgeteilt werden soll.
Wenn du für dein Kind nur Anspruch auf den halben Kinder- und Erziehungsfreibetrag hast, steht dir auch nur der halbe Behinderten-Pauschbetrag (50 %) zu.
Du kannst dich aber mit dem anderen Elternteil über eine andere Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags einigen.
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