Es besteht für dich als zulagenberechtigte Person die Möglichkeit, bereits gegenüber dem Anbieter deines Altersvorsorgevertrages zu erklären, dass du eine steuerliche Berücksichtigung deiner Beiträge nicht wünschst und auf den Sonderausgabenabzug verzichtest.
Wenn du diese Verzichtserklärung gegenüber dem Anbieter des Altersversorgungsvertrages abgegeben hast, wähle hier "ja" aus.
Hinweis: Der Verzicht auf den Sonderausgabenabzug ergibt nur Sinn, wenn du für die hier genannten Verträge bewusst keinen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen willst. Der Vorteil des Verzichts auf jegliche staatliche Förderung besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise (mit dem Ertragsanteil) versteuert werden muss. Wenn du dich für den Verzicht entscheidest, solltest du die steuerlichen Auswirkungen und die individuelle Situation sorgfältig prüfen.
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