Trage hier die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn ein, die Dir auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Anzahl "U" (=Unterbrechungen) bescheinigt wurden (zulässige Werte: 1–99).
Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn sind vom Arbeitgeber jeweils mit dem Großbuchstaben "U" (für Unterbrechungen) zu bescheinigen, wenn für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand. Steuerfreie Zahlungen wie z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeiter- oder Schlechtwettergeld sind keine Unterbrechung und werden nicht ausgewiesen.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob und ggf. welche Leistungen dem Arbeitnehmer während des Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.
Nummer 2 auf der Lohnsteuerbescheinigung:
"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware