Trage die Anzahl der Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort zu deiner Erstwohnung und zurück ein, die du per Sammelbeförderung durchgeführt hast.
Wenn du die Familienheimfahrten mit einem Firmenwagen unternimmst, kannst du keine Kosten für die Familienheimfahrten in deiner Steuererklärung geltend machen.
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