Wähle hier aus, warum Du nicht sozialversicherungspflichtig bist.
Wähle bitte zwischen:
Student
Werkstudent
Praktikant
Schüler im Praktikum
Sonstige Tätigkeit
Wichtig: Wenn Du als Student/Werkstudent mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich dann um ein "normales" Angestelltenverhältnis. Wähle in diesem Fall als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.
Rentenversicherungsfreiheit für Studenten besteht nur, wenn es sich bei der Tätigkeit um einen Minijob oder ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (auf drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet) handelt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung neben den Vorlesungen oder in den Semesterferien ausgeübt wird. Wenn Du rentenversicherungspflichtig bist, wähle als Tätigkeit "Sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer" aus.
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