Feldhilfe: (2016) Zeile 22 Tariflich zu besteuernde Veräußerungsgewinne Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Zeile 22 Tariflich zu besteuernde Veräußerungsgewinne Geben Sie hier die Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen an. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen immer Ihrem individuellen Steuersatz.