Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihnen Kosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit entstanden sind. Unter Auswärtstätigkeit sind zu verstehen die frühere
Dienstreise,
Einsatzwechseltätigkeit,
Fahrtätigkeit.
Absetzbar sind Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, Übernachtungskosten sowie Reisenebenkosten.
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