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Kann ich Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch absetzen?

Du kannst die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer geltend machen. Um die Fahrtkosten mit Erfolg absetzen zu können, notiere - entweder auf dem Einladungsschreiben oder einer Bestätigung des einladenden Unternehmens - die Anzahl der gefahrenen Kilometer für den Hin- und den Rückweg.

Um die Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) für das Veranlagungsjahr 2025 zu erfassen, kannst du auf der Seite "Bewerbungskosten" einen Punkt "Fahrtkostenpauschale: X km am TT.MM.JJJJ" anlegen. Als Betrag gibst du dann das Ergebnis deiner eigenen Berechnung an, z.B. Fahrtkosten: 270 km am 04.05.2025: 70 km x 0,30 Euro = 81 Euro (= abzugsfähige Fahrtkosten).

Alternativ kannst du den Reisekosten-Rechner nutzen, der alle eventuell angefallenen Aufwendungen in Verbindung mit der Reise zum Bewerbungsort detailliert abfragt.

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