Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von SteuerGo 2025 unterstützt?
Programmumfang nach § 87c AO
Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn du in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) bist, ist eine Erstellung deiner Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2025 unterstützt dich bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
Steuerhauptformular - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
Anlage Sonderausgaben
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
Anlage VOR - Vorsorgeaufwand
Anlage AV - Riester-Rente (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG)
Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
inklusive Werbungskosten bei Reisetätigkeit/Auswärtstätigkeit
Anlage N - Doppelte Haushaltsführung (Neu ab 2023)
Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage R - Renten und andere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
Anlage R-AUS - Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / ausländischen Rentenverträgen /ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
Anlage R-AV/bAV - Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage V-FeWo - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
Anlage V-Sonstige - Weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
Anlage KAP-BET - Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen
Anlage KAP-INV - Erklärung von Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen
Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
Anlage Corona - Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
Anlage SO - Sonstige Einkünfte
Anlage SO 1. Teil: Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
Anlage SO 2. Teil: Hier können Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) angegeben werden.
Anlage AUS - Ausländische Einkünfte (Neu ab 2023)
Hinweis: Pauschal besteuerte Einkünfte aus dem Ausland, Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG, Familienstiftungen nach § 15 AStG, Anrechnung ausländischer Steuern bei Sondervergütungen nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG können nicht erfasst werden.
Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
Anlage Energetische Maßnahmen - Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
Anlage Mobilitätsprämie - Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie
Wir werden dich regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie X zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:
Anlage N-GRE - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
Bewertungen des Textes: Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von SteuerGo 2025 unterstützt?
4.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 20
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware