Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast, sind ausländische Kapitalerträge in Deutschland zu versteuern. Von deinen ausländischen Kapitalerträgen behält der ausländische Staat häufig eine Quellensteuer ein.
Ist die einbehaltene Quellensteuer höher als nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig, stellst du einen Antrag auf Erstattung der überzahlten Quellensteuer an die ausländische Steuerbehörde.
Bei ausländischen Kapitalerträgen, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind, wird diese seit 2009 auf die Abgeltungsteuer angerechnet.
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