Als Kommunikationskosten kannst du den beruflichen Anteil der Grundgebühr Deines Telefonanschlusses und der Gesprächsgebühren bzw. der Flatrate-Gebühr bei einem Festnetz- oder Mobiltelefon absetzen, weiterhin die Gebühren für das Versenden von beruflichen Telefaxen sowie die Kosten der beruflichen Internetnutzung.
Außerdem kannst du auch die Mietkosten bzw. den Kaufpreis für beruflich genutzte Telefonanlagen und sonstige Telekommunikationsgeräte in der Steuererklärung angeben. Des Weiteren sind absetzbar:
anteilige Anschlusskosten
Bereitstellungentgelte
berufsbedingte Reparaturkosten
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