Mit dem Bürgergeld werden auch die Regelbedarfe für Kinder erhöht. Regelbedarfe für minderjährige Personen
Leistungsberechtigte Regelsatz Regelbedarfsstufe Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (+ 44 Euro) Regelbedarfsstufe 4 Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro (+ 37 Euro) Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 0 bis 5 Jahren 318 Euro (+ 33 Euro) Regelbedarfsstufe 6
Zusätzlich zu den Regelbedarfen 3 bis 6 wird bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für jedes Kind gezahlt.
Mit dem Bürgergeld bleiben für Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres neben dem Regelsatz weiterhin auch die nachfolgend aufgeführten ergänzenden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte
mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (in zwei Chargen: 1. Februar und zum 1. August eines Jahres)
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
angemessene Lernförderung (Nachhilfe)
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort
15-Euro-Pauschale bei tatsächlicher Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (nur bis zum 18. Lebensjahr)
Die Einführung der Kindergrundsicherung ist ein zentrales Thema im Koalitionsvertrag und soll eine Vielzahl bestehender Sozialleistungen in einer einfachen Förderleistung bündeln. Ziel ist es, mehr Familien mit Unterstützungsbedarf zu erreichen. Geplant ist die Einführung der Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025. Sie wird federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreut.
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