Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von SteuerGo. Über den Datenabruf kannst du personenbezogene Daten, die bei deinem Finanzamt über dich gespeichert sind, abrufen und direkt in deine Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)
Wenn du den Service einmalig eingerichtet hast, weißt du sofort, welche Daten das Finanzamt über dich vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2027 können die Daten für 2026, 2025, 2024 und 2023 abgerufen werden
Die bereitgestellten Daten kannst du dann mit wenigen Klicks in deine Einkommensteuererklärung bei SteuerGo übernehmen. Die Daten musst du so nicht selbst eintragen. Deine Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Du musst die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.
So hast du mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.
Rechner
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