Kraftfahrzeuganhänger werden ebenfalls nach Gewicht besteuert. Die Höhe der Steuer beläuft sich je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht auf 7,46 Euro, jedoch nicht mehr als 373,24 Euro.
Bei der Berechnung der Jahressteuer für Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger besteht die Besonderheit, dass das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.
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