Hast du vorsorglich Einspruch gegen deinen Steuerbescheid eingelegt, kannst du diesen auch jederzeit wieder zurückziehen.
Nimmt man den Einspruch gegen den Steuerbescheid wieder zurück, dann endet damit auch die Vorläufigkeit und der Steuerbescheid wird bestandskräftig. Das heißt, dass alle weiteren Mittel gegen diesen nicht mehr angewendet werden können und man die Entscheidung des Finanzamts (also den Steuerbescheid) anerkennt.
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