Wählen Sie bitte aus, ob die unterstütze Person bzw. die unterstützten Personen
in Ihrem Haushalt in Deutschland,
in einem anderen Haushalt in Deutschland oder
in einem anderen Haushalt im Ausland
leben.
Hinweis: Unterhaltszahlung ins Ausland sind nur steuerliche abzugsfähig, wenn Sie gesetzlich gegenüber der unterstützten Person zum Unterhalt verpflichtet sind.
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