Nicht alle Kosten kannst du steuerlich geltend machen. Besucht dein Kind beispielsweise ein Internat, müssen die Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung deines Kindes herausgerechnet werden. Auch Schulkleidung und die Fahrten zur Schule sind nicht als Schulgeld von der Steuer absetzbar.
Das gleiche gilt für Lernmittel, sowie für Schulbücher oder Computer, die du selbst kaufst. Auch Kosten für Zusatzkurse oder Klassenreisen kannst du nicht in der Steuererklärung angeben.
Schließlich sind Kosten für individuellen Privatunterricht, Musikschulen, Sportvereine, Ferienkurseund Nachhilfeunterricht nicht absetzbar.
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