Nein, das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an.
Seit 2003 gilt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro. Diese Grenze sollte dich aber nicht davon abhalten, deine Aufwendungen in vollem Umfang geltend zu machen und einzeln aufzulisten.
Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.
Bewertungen des Textes: Kann ich Beerdigungskosten in unbegrenzter Höhe angeben?
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