Nicht als Kinderbetreuungskosten absetzen kannst du Kosten für jede Art von Unterricht. Das schließt auch Nachhilfeunterricht ein, nicht jedoch die reine Hausaufgabenbetreuung.
Auch Aufwendungen für die „Vermittlung besonderer Fähigkeiten“ (beispielsweise Musikunterricht oder Computerkurse) gelten steuerlich nicht als Kinderbetreuungskosten.
Nicht absetzbar sind außerdem folgende Posten:
Zahlungen für sportliche Aktivitäten, z.B. Beiträge für einen Sportverein
Aufwendungen für Klassenfahrten
Sachkosten für Bücher, Spielzeuge oder ähnliches
Deine Fahrtkosten, wenn du dein Kind beispielsweise zu einer Aufsichtsperson oder in den Hort bringst und wieder abholst
Aufwendungen für die Verpflegung deines Kindes
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