Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt dann vor, wenn du oder die Wohnungseigentümergemeinschaft jemanden eingestellt haben, der haushaltsnahe Tätigkeiten für die Wohnungseigentümergemeinschaft verrichtet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Arbeitgeber dieser Person.
Eine haushaltsnahe Dienstleistung liegt dann vor, wenn haushaltsnahe Tätigkeiten durch ein Unternehmen ausgeführt werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist Auftraggeber der Leistung.
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