Wenn du keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für dein volljähriges Kind hast, kannst du in den betreffenden Monaten auch deine Unterhaltsleistungen für dein bedürftiges Kind als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag im Jahre 2021 beträgt 9.744 Euro.
Bewertungen des Textes: Kann ich hier auch Unterhaltsleistungen für meine Kinder geltend machen?
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