Hast du deinen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, bist du hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du deine in- und ausländischen Einkünfte in Deutschland versteuern musst. Auf der anderen Seite erhebt auch der ausländische Staat Steuern, das ist das sogenannte Quellenprinzip.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hat Deutschland mit allen wichtigen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Liegt das Besteuerungsrecht beim ausländischen Staat wird folgendermaßen die Doppelbesteuerung vermieden:
Freistellungsmethode:
Die ausländischen Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, werden aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen.
Anrechnungsmethode:
Die ausländischen Einkünfte werden in Deutschland mit erfasst und die im Ausland gezahlte Steuer auf die Steuerschuld angerechnet bzw. wie Werbungskosten von den Einkünften abgezogen.
Bei Arbeitslohn wird im Allgemeinen die Freistellungsmethode angewandt.
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