Das Kindergeld war früher nach der Anzahl der Kinder gestaffelt, beträgt nun aber einheitlich 250 Euro je Kind.:
Für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird in jedem Fall Kindergeld gezahlt. Für volljährige Kinder besteht der Anspruch weiter bis zum 25. Geburtstag, solange sie in Ausbildung sind oder einen Freiwilligendienst leisten. Das Kindergeld wird ausgezahlt durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Angehörige des öffentlichen Dienstes oder Empfänger von Versorgungsbezügen bekommen das Geld i. d. R. direkt von ihren Arbeitgebern ausgezahlt.
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