Grundsätzlich können alle inländischen und ausländischen Investmentfonds (dazu zählen auch ETFs) von der Vorabpauschale betroffen sein.
Bei ausschüttenden Fonds wird eine eventuell vorgenommene Ausschüttung bei der Berechnung der Vorabpauschale berücksichtigt. Bei einer entsprechend hohen Ausschüttung führt dieses dazu, dass keine Vorabpauschale anfällt. Es ist also davon auszugehen, dass in der Hauptsache thesaurierende Fonds durch die Vorabpauschale betroffen sind.
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