Betreuungskosten lassen sich über Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege nachweisen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht! Auch Kleinbeträge, etwa an den Babysitter, darfst du nicht bar auszahlen, wenn du die Kosten später absetzen willst.
Die Belege musst du zwar nicht der Steuererklärung beifügen, allerdings musst du diese auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen.
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